Sportwetten in Deutschland – Glücksspielstaatsvertrag versus Kieler Modell


Die Sportwette, welche vom deutschen Gesetzgeber als Glücksspiel begriffen wird, hat eine bewegte Rechtsgeschichte hinter sich. Unter dem Vorwand, den Staatsbürger vor dem Suchtpotenzial zu schützen, wurde lange Jahre ein restriktiver Weg beschritten.

Mit dem Eintritt in den Staatenverbund der EU, welche sich den Prinzipien der freien Marktwirtschaft verschreibt, war dem Staatsmonopol aber früher oder später ein natürliches Ablaufdatum gesetzt.

Glücksspielstaatsvertrag versus Kieler Modell

Der mittlerweile seit rund einem halben Jahr in Kraft stehende „neue“ Glücksspielstaatsvertrag kommt der Aufforderung aus Brüssel nach, die bisherige Regelung, welche gegen EU Recht verstößt, durch eine neue, liberalere, zu ersetzen. Den Gesetzen des freien Marktes wird das Glücksspiel durch die Neuregelung jedoch nicht ausgesetzt. Denn über ein Lizenzmodell bleibt die letztendliche Entscheidung über den Markteintritt in der Hand einer Regulierungsbehörde.

Doch dies ist nicht der eigentliche Stein des Anstoßes. Problematisch ist vielmehr, dass das neue Glücksspielgesetz eine zahlenmäßige Beschränkung der Lizenzen vorsieht. Aktuell ist die Zahl der Lizenznehmer auf 20 festgesetzt. Problematisch ist auch, dass nur der Sportwettenmarkt geöffnet wird, Casino und Poker jedoch nach wie vor im Staatsmonopol verbleiben. Der erste Punkt impliziert eine Ungleichbehandlung, der zweite einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten der EU sowie eine nicht koheränte Behandlung des Glücksspielmarktes als Ganzes.

Neben der Kritik am Inhalt, gibt es auch jene an den geographischen Geltungsbereich des Gesetzes. Das Bundesland Schleswig-Holstein hat sich als einziges aus dem Länderverbund heraus genommen und stattdessen sein eigenes Lizenzmodell gesetzlich verankert. Diesem Alleingang wollte die im vergangenen Jahr neu gewählte Kieler Regierung durch einen Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer aber ein Ende setzen.

Eine bundesweit kohärente Vorgehensweise ist zwar im Sinne der EU, aber nicht wenn damit ein Rückschritt verbunden ist. Da das ursprüngliche Modell aus Kiel weitaus liberaler ist, als jenes des Länderverbundes, kam aus Brüssel ein klares „Nein“ zu dem Beitrittsvorhaben. Nichts desto trotz fordert die EU eine einheitliche und vor allem koheränte Lösung.

Kritik an der Wettsteuer

Die Frage, wie der deutsche Glücksspielmarkt zu regeln ist, wird die Länder also vorrausichtlich noch eine Weile beschäftigen. Ein Aspekt dieser Regelung sind die Abgaben an den Staat. Auch hier scheint das Modell aus Kiel vorbildhaft: Die Wettsteuer wird auf Basis der Gewinnspanne des Wettanbieters berechnet – nicht auf Basis der Wetteinsätze, die ja nur einen „Scheinumsatz“ darstellen. Von diesen Einsätzen werden nämlich rund 95% wieder als Wettgewinne an die Wettkunden ausgeschüttet.

Die verbleibenden 5% stellen den eigentlichen Umsatz des Unternehmens dar. Davon sind noch diverse Betriebsausgaben zu begleichen, bevor sich unterm Strich schließlich ein Betriebsgewinn oder -verlust abzeichnet.

Genau diese 5% zieht jedoch das neue Steuergesetz, welches von den Ländern zeitgleich mit dem Glücksspielstaatsvertrag erlassen wurde, ein. Es besteuert nämlich, wie oben beschrieben, die Wetteinsätze anstelle des Umsatzes.

Endgültige Lösung bleibt ausstehend

So wie es sich derzeit andeutet, dürfte die gegenwärtige Rechtslage nur eine Übergangslösung darstellen. Da das Rechtssystem relativ träge arbeitet, wird es jedoch noch eine Weile dauern, bis sich eine vorläufig endgültige Lösung abzeichnet.

Interessierte Wettkunden werden über die aktuellen Entwicklungen am deutschen Sportwetten Markt auf dem Portal www.wettanbieter.de auf dem Laufenden gehalten. Auf der Informationsplattform werden zudem die wichtigsten, nach deutschem Recht in Schleswig Holstein lizensierten Wettanbieter näher vorgestellt.


Last Update: 15 Januar 2013

Kategorien:Nachrichten Verantwortlich Spielen



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